Gebühren

Die Gebühren werden auf Grundlage der "Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule" erhoben.


Die Satzung über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an Grundschulen in Tornesch für Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule finden Sie auf der Homepage der Stadt Tornesch unter:

2026-07-01_Satzung_Offener_Ganztag_rechtsanspruchserfüllende_schulische_Ganztags-_und_Betreuungsangebote.pdf

2026-07-01_Satzung_Offener_Ganztag_Betreuung_und_Ganztag_bis_2029.pdf
 

Für die Benutzung der Offenen Ganztagsschule ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine monatliche Gebühr zu zahlen. Für jeden gebuchten Wochentag pro Zeiteinheit fällt ein Monatsbetrag in Höhe von 11 Euro an, maximal liegen die Kosten bei 55 Euro pro Zeiteinheit. Für die komplette Betreuungszeit von Schulschluss bis 16 Uhr für alle 5 Wochentage entsteht eine monatliche Gebühr von 110 Euro.

Die Gebühr ist monatlich zu entrichten ungeachtet von Ferienzeiten oder Ferientagen.

Betreuungszeiten

Benutzergebühr pro Tag in der Woche im Monat

Unterrichtsschluss - 14:30 Uhr11,00 Euro
14:30 - 16:00 Uhr11,00 Euro

 

Für die Teilnahme am Ferienprogramm der Offenen Ganztagsschule ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Gebühr in folgender Höhe zu entrichten:

Betreuungszeit 
Gebührensatz nach §6 Abs. 3 Buchst. b):
8:00 - 16:00 Uhr
7,50 Euro pro gebuchter Ferientag

 


"Sie können einen Zuschuss für Geschwisterkinder ODER einen in sozialen Härtefällen nach Vorlage des entsprechenden Bescheides beantragen, wenn das Kind in Tornesch wohnt.


Die Höhe des Zuschusses in sozialen Härtefällen richtet sich nach dem Bezug der Leistung:
80% bei Leistungen nach dem SGB II (ALG II), SGB III (ALG I), SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, 50% bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz."