Gebühren
Die Gebühren werden auf Grundlage der "Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Offene Ganztagsschule an der Johannes-Schwennesen-Schule" erhoben.
Die Satzung über die Bezuschussung von Teilnahmeentgelten an Grundschulen in Tornesch für Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
finden Sie auf der Homepage der Stadt Tornesch unter:
https://www.tornesch.de/Rathaus-und Bürgerservice/Satzung/Schule,Kultur,Soziales und Sport.
Die Gebühren für den Ganztag in der Schulzeit werden pro Halbjahr immer in 6 Raten (August bis Januar für das 1. Halbjahr und Februar bis Juli für das 2. Halbjahr) aufgeteilt. So zahlen Sie jeden Monat den gleichen Betrag.
So ergeben sich folgende Gebühren pro Tag in der Woche im Monat:
Betreuungszeiten: | Benutzungsgebühren pro Tag in der Woche im Monat |
Unterrichtsschluss - 16:00 Uhr | 28,00 Euro |
Unterrichtsschluss - 14:30 Uhr ("Mittagessenzeit") | 15,00 Euro |
14:30 - 16:00 Uhr ("Kurszeit") | 15,00 Euro |
+ bei Bedarf Spätdienst 16:00 - 17:00 Uhr | 6,00 Euro |
* Pro gebuchten Wochentag zahlen Sie für die Betreuungszeit von Unterrichtschluss bis 16 Uhr monatlich 28 Euro.
* Pro gebuchten Wochentag zahlen Sie für die Betreuungszeit von Unterrichtsschluss bis 14:30 monatlich 15 Euro
* Für den Spätdienst von 16 - 17 Uhr zahlen Sie pro gebuchten Wochentag monatlich 6 Euro
* Möchten Sie nur ein Kursangebot buchen, zahlen Sie pro gebuchten Kurs je Wochentag monatlich 15 Euro
"Sie können einen Zuschuss für Geschwisterkinder ODER einen in sozialen Härtefällen nach Vorlage des entsprechenden Bescheides beantragen, wenn das Kind in Tornesch wohnt.
Die Höhe des Zuschusses in sozialen Härtefällen richtet sich nach dem Bezug der Leistung:
80% bei Leistungen nach dem SGB II (ALG II), SGB III (ALG I), SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, 50% bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz."
Wenn Sie einen Zuschuss für Geschwisterkinder beantragen möchten, lassen Sie im Anmeldebogen OGT bitte eine Unterschrift der Kitaleitung als Nachweis über die Betreuung des anderen Geschwisterkindes abstempeln. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss erst ab dem Monat gewährt werden kann, in dem der Nachweis vorliegt.

